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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit den seit dem 16.12.20 geltenden verschärften Corona-Schutzmaßnahmen erhielten wir heute eine erneute Information des LWL.
Demnach ist wird es wie bisher auf Landesebene kein generelles Betretungsverbot der Werkstätten geben. Um aber eine weitere Reduzierung der Anwesendenzahlen in der WfbM zu fördern, eröffnet der LWL weiterhin folgende Möglichkeit:
Sollten bei Werkstattbeschäftigten begründete Infektionsängste bestehen, können in der Zeit bis zum 14. Februar 2021 weiterhin die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in anderer Form an anderem Ort erbracht werden. Dazu gehören wie im Frühjahr und Sommer 2020 u.a. das Kontakthalten per Telefon, Hausbesuch, …
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, informieren Sie bitte den für Sie zuständigen Sozialen Dienst.
Informieren Sie uns, sobald Sie Kenntnis haben über eine bestätigte SARS-CoV-2-Infizierung von Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten.
Gleiches gilt bei Verdachtsfällen, d.h. wenn Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten, Quarantäne und / oder eine Testung vom Gesundheitsamt angeordnet wurde.
In beiden Fällen sehen Sie bitte vom Besuch der Werkstatt ab und informieren telefonisch den für Sie zuständigen sozialen Dienst.
Stand: 26.01.2021
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heinert
Geschäftsführung / Werkstattleitung
Anlage
„Infoschreiben vom 260121 f. Betreuer u. Beschäftigte“
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