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Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.
Wie alle Bürger haben Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf: