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Ab sofort werden alle Mitarbeiter und Beschäftigte 2 x wöchentlich in der Werkstatt mittels PoC-Test getestet

Betreuer- / Beschäftigteninformation

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 24.11.2021 gilt auf Basis des IfSG sowie der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW im ÖPNV und damit auch in unseren „Werkstattbussen“ die 3G-Regelung.

D.h., der ÖPNV sowie unsere „Werkstattbusse“ dürfen nur benutzt werden, wenn eine SARS-CoV-2-Immunisierung durch Impfung oder Genesung bei der Benutzung nachgewiesen werden kann. Alternativ ist der Nachweis eines negativen PoC-Tests (Schnelltest), nicht älter als 24 h oder eines negativen PCR-Test, nicht älter als 48 h vorzulegen.

Ergänzend möchten wir Sie darüber informieren, dass ab sofort alle Mitarbeiter und Beschäftigte grundsätzlich 2 x wöchentlich in der Werkstatt mittels PoC-Test getestet werden. Alle ungeimpften / nicht genesenen Mitarbeiter und Beschäftigten werden weiterhin täglich in der Werkstatt mittels PoC-Test getestet. Ein Nachweis wird auf Verlangen ausgestellt.

Bitte bedenken Sie, dass ein am Freitag ausgestellter Nachweis nicht bis zum folgenden Montag gültig ist. Ähnlich ist es bei Abwesenheitstagen, z.B. aufgrund von AU oder Urlaub!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes.

Weiterhin gehen wir davon aus, dass kurzfristig weitere Verordnungen / Allgemeinverfügungen, die die Werkstatt betreffen, angepasst werden. Wir werden Sie dann erneut informieren.
 

Stand: 25.11.2021

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Heinert
Geschäftsführung / Werkstattleitung

 

Anlage

Infoschreiben vom 25.11.21 3G 2x woechentlch PoC Testung

 

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