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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute gilt auf Basis des IfSG sowie der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW im ÖPNV und damit auch in unseren „Werkstattbussen“ die 3G-Regelung.
D.h., der ÖPNV sowie unsere „Werkstattbusse“ dürfen nur benutzt werden, wenn eine SARS-CoV-2-Immunisierung durch Impfung oder Genesung bei der Benutzung nachgewiesen werden kann. Alternativ ist der Nachweis eines negativen PoC-Tests (Schnelltest), nicht älter als 24 h oder eines negativen PCR-Test, nicht älter als 48 h vorzulegen.
Alle ungeimpften / nicht genesenen Beschäftigten werden zunächst weiterhin täglich in der Werkstatt getestet (Poc-Test), ein Nachweis wird auf Verlangen ausgestellt.
Bitte bedenken Sie, dass ein am Freitag ausgestellter Nachweis nicht bis zum folgenden Montag gültig ist. Ähnlich ist es bei Abwesenheitstagen, z.B. aufgrund von AU oder Urlaub!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass kurzfristig weitere Verordnungen / Allgemeinverfügungen, die die Werkstatt betreffen, angepasst werden. Wir werden Sie dann erneut informieren.
Stand: 24.11.2021
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heinert
Geschäftsführung / Werkstattleitung
Anlage
Infoschreiben vom 24.11.21 3G_Regelung_Werkstattbusse