gemäß einer landesweiten Weisung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 07.06.2021 in allen Kindertagesbetreuungen wieder der uneingeschränkte Regelbetrieb.
Alle Kinder der Kita haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Das pädagogische Konzept wird vollumfänglich umgesetzt. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben.
In der Kita gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmassnahmen der Coronabetreuungsverordnung, sowie folgende Regelungen:
Wenn Sie oder Ihr Kind sich in einer Quarantäne befinden oder eine Testung von den Behörden angeordnet wurde darf die Kita nicht betreten werden.
Wenn ein Familienmitglied in der häuslichen Gemeinschaft aufgrund eines Verdachtsfalls in der Schule/ Beruf freigestellt wird, darf der Mitarbeiter, sowie das Kind bis zur Klärung des weiteren Vorgehens/ Erhalt weiterer Informationen von Seiten der Schule/ des Arbeitgebers/ des Gesundheitsamtes die Einrichtung nicht besuchen.
Bitte Informieren Sie uns darüber!
Kinder werden nur in die Kita gebracht, wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Wiederaufnahme des Kindes nach einer Erkrankung/ Quarantäne/ längerer Abwesenheit, erhält die Begleitperson des Kindes ein Formular über die Erklärung zur Symptomfreiheit Ihres Kindes, welches Sie bitte ausfüllen und an die Mitarbeiter der entsprechenden Gruppe ausgefüllt zurückgeben.
Um die Gesundheit von Ihnen, Ihren und anderen Kindern sowie von den Mitarbeiter/Innen zu schützen möchten wir Sie bitten, dass Sie weiterhin die Hygienevorschriften unserer Kita einhalten.