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Regelbetrieb in der Kita

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß einer landesweiten Weisung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt die Kita ab dem 17.08.2020 für alle Kinder den Regelberieb wieder auf. Rechtsgrundlage dieses Öffnungsschrittes bleibt weiterhin der Infektionsschutz.

Grundsätzlich gilt:

  • Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, dürfen in der Kita nicht betreut werden. Zudem dürfen sie die Kita nicht besuchen, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Die Art und die Ausprägung der Symptome sind dabei unerheblich. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten vor der Wiederaufnahme eine „Erklärung zur Symptomfreiheit bei Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19“ ausgehändigt.
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden eigenständig, ob die Kinder wieder in die Kita gehen sollen oder nicht. Das Pandemiegeschehen ist noch nicht vorbei und es ist trotz der vorgeschriebenen und einzuhaltenden Hygienemaßnahmen jederzeit eine Ansteckung möglich. Sollen Kinder einer Risikogruppe gem. Robert Koch-Institut angehören und die Kita besuchen, geschieht dies ausdrücklich auf eigenen Wunsch und Verantwortung der Eltern.

  • Um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen, achten wir weiterhin auf die Einhaltung der Hygienevorgaben.
  • Informationen bezüglich der Umsetzung des  Regelbetriebs erhalten Sie vor Ort in der Kita


    Aktuelle Informationen stellen wir Ihnen ggf. auf unserer Homepage zur Verfügung.

    Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit der Einrichtungsleitung auf.

    Bleiben Sie gesund!

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Heinert
    Geschäftsführung

     

    Anlagen

     

    Weitere allgemeine Informationen


    Stand: 19.08.2020

    Lebenshilfe Hamm e.V. · Tom-Mutters-Weg 2 · 59063 Hamm · Telefon (02381) 585 - 0