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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.03.21 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) den 9. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 veröffentlicht. Darin wurde u.a. die Impfplanung für die in einer Werkstatt beschäftigten Menschen mit Behinderungen sowie für Mitarbeiter der Werkstatt präzisiert.
Dies bedeutet, dass die in unserer Werkstatt beschäftigten Menschen mit Behinderungen und die Mitarbeiter in Kürze ein Impfangebot erhalten, sofern sie nicht schon geimpft wurden, z.B. in einer Wohnstätte.
Die Impfung wird in der Werkstatt angeboten, ist aber grundsätzlich freiwillig.
Ein genaues Datum kann zzt. noch nicht genannt werden. Wir stehen dazu im Kontakt zum regionalen Impfzentrum, zum Sozialamt sowie zu Ärzten die die Impfungen durchführen werden.
Wenn Sie sich in der Werkstatt impfen lassen möchten, bitten wir Sie, die in der Anlage befindlichen Dokumente aufmerksam zu lesen und schnellstmöglich, spätestens bis zum 12.03.21 an den für Sie zuständigen Sozialen Dienst (in zweifacher Ausführung) zurückzusenden. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei Personen im Alter von 18 – 64 Jahren eine Impfung mit dem Impfstoff der Firma Astra Zeneca (Vektor-Impfstoff) und bei Personen ab 65 Jahren eine Impfung mit dem Impfstoff der Firma BioNTech (mRNA-Impfstoff) vorgesehen ist.
Wenn Sie die Impfung ablehnen, bedarf dies keiner Mitteilung.
Wir ermitteln mit Hilfe der zurückgesendeten Einwilligungserklärungen die zu bestellende Anzahl an Impfdosen, sodass bei verspäteter Rücksendung kein Impfstoff für Sie zur Verfügung steht.
Die Impfung kann nur erfolgen, wenn die Dokumente vollständig ausgefüllt vorliegen!
Am Tag der Impfung ist zusätzlich der Impfausweis mitzubringen!
Die vorgesehene zweite Impfung erfolgt bei erster Impfung mit dem Impfstoff der Firma Astra Zeneca (Vektor-Impfstoff) im Abstand von 12 Wochen, bei erster Impfung mit dem Impfstoff der Firma BioNTech (mRNA-Impfstoff) im Abstand von 3 Wochen.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes.
Informieren Sie uns, sobald Sie Kenntnis haben über eine bestätigte SARS-CoV-2-Infizierung von Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten.
Gleiches gilt bei Verdachtsfällen, d.h. wenn Menschen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit denen Sie engeren Kontakt haben / hatten, Quarantäne und / oder eine Testung vom Gesundheitsamt angeordnet wurde.
In beiden Fällen sehen Sie bitte vom Besuch der Werkstatt ab und informieren telefonisch den für Sie zuständigen sozialen Dienst.
Stand: 03.03.2021
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heinert
Geschäftsführung / Werkstattleitung
Anlage
„Infoschreiben vom 030321 f. Betreuer u. Beschäftigte“
Informationen zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen
Infos über die Corona-Impfung mit mRNA-Impfstoffen (Erklärung in Leichter Sprache)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen
Informationen zur Schutzimpfung mit mit Vektor-Impfstoff
Infos über die Corona-Impfung mit Vektor-Impfstoff (Erklärung in Leichter Sprache)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mit Vektor-Impfstoff